Die Umsetzung von Arbeitssicherheit im Unternehmen ist eine gesetzliche Pflicht, ab dem ersten Beschäftigten. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) und weiteren gesetzlichen Verordnungen wieder.
Als Nachweis zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften dient eine vom Unternehmer zu erstellende Dokumentation. Diese umfasst zum Beispiel: Die Aufstellung einer Arbeitsschutzorganisation, die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, die Durchführung von Unterweisungen, die Erstellung von Betriebsanweisungen, die Wirksamkeitskontrolle Ihrer Maßnahmen im Arbeitsschutz und einiges mehr.
Bei fehlender Umsetzung der Gesetze und Vorschriften im Arbeitsschutz, drohen dem Unternehmer Geldstrafen oder die zeitweise Stilllegung seiner Tätigkeiten im Unternehmen. Die für die Kontrolle zuständigen Behörden sind die Berufsgenossenschaften als Berater und das Amt für Arbeitsschutz als Kontrollinstanz.
Die Unternehmerpflichten werden detailliert durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) abgebildet.
Der Unternehmer hat unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Beschäftigten unter anderem folgende Pflichten zu erfüllen:
• Arbeitsschutzorganisation aufbauen
• Führungsstrukturen aufbauen
• Tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilungen erstellen
• Maßnahmen zur Gefahrenminimierung treffen
• Unterweisungen mit den Beschäftigten durchführen
• Betriebsanweisungen erstellen und die Beschäftigten anhand dieser unterweisen
• Mitwirkungspflichten der Beschäftigten sicherstellen
• Notfallpläne für den Ereignisfall vorhalten und üben
• Wirksamkeitskontrollen der getroffenen Maßnahmen durchführen
• und einiges mehr. (Arbeitsschutzgesetz)
Des Weiteren müssen alle Planungen, Maßnahmen und operativen Tätigkeiten im Bereich der Arbeitssicherheit dokumentiert und diese den Behörden, auf Verlangen vorlegt werden können.
In Absprache mit Ihnen werden die Unternehmerpflichten von uns selbstständig geplant, aufgebaut, dokumentiert und im Betrieb umgesetzt. Dabei werden alle Prozesse im Arbeitsschutz von uns betrachtet und dokumentiert.
Die Dokumentationen unserer Leistungen werden strukturiert in einem von uns erstellten Arbeitssicherheitsordner abgelegt. So haben Sie, die Führungskräfte und im Bedarfsfall die Vertreter der Behörden immer einen Überblick über den aktuellen Stand im Arbeitsschutz.
Wir haben den Arbeitsschutz in folgende Hauptprozesse unterteilt:
• Arbeitsschutzorganisation
• Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz
• Betriebsanweisungen
• Unterweisungen
• Unfallbearbeitung
• ASA-Sitzungen bei >20 Beschäftigten
• Gefahrstoffe
• Brandschutz
• Ersthelfer
• Prüfpflichten
• Betriebliche Aus- und Weiterbildung
• Kommunikation