Arbeitsicherheit

Arbeitssicherheit

Eine sicherheitstechnische Betreuung erfolgt zumeist durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese Sicherheitskraft unterstützt den Unternehmer bei der Umsetzung des betrieblichen Arbeitsschutzes. Prinzipiell übernimmt diese Fachkraft die Aufgaben der Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2. Dazu gehören die fachkundige Beratung im Arbeitsschutz ebenso wie das Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen. Eine sicherheitstechnische Betreuung beinhaltet auch regelmäßige Betriebsbegehungen, Unfalluntersuchungen sowie Unfallanalysen erstellen. Auch die Beratung über Unfallgefahren und Beratungen zur Ergonomie am Arbeitsplatz zählen zu seinen Aufgaben. Die sicherheitstechnische Betreuung hilft dem Unternehmer bei der Erfüllung seiner Pflichten hinsichtlich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Dies schafft Rechtssicherheit und der Unternehmer erfüllt seine gesetzlichen Verpflichtungen.

Hier hat der Unternehmer je nach Betriebsgröße und Zugehörigkeit zu einer Berufsgenossenschaft die Wahl

•    einen eigenen Mitarbeiter zur Sicherheitsfachkraft ausbilden zu lassen
•    einen externen Dienst mit der Übernahme der Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft zu beauftragen
•    bis zu einer bestimmten Betriebsgröße selber die Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft wahrzunehmen (Unternehmermodell).


Beim Unternehmermodell erforderlich werdende externe Beratungen können wir selbstverständlich auch für Sie übernehmen.

Eine sicherheitstechnische Betreuung verbessert die Arbeitssicherheit. Wir können Sie bei der Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen entlasten wenn Sie als Unternehmer keine eigene Sicherheitsfachkraft ausbilden lassen wollen oder nicht persönlich als Sicherheitsfachkraft tätig werden. Mit einem von uns für Ihren Betrieb erstellten Ordner hilft dieser bei der Erfüllung dieser Aufgaben in allen Bereichen der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation unterstützen.Mit Ihren eigenen Unterlagen soll der Ordner fortlaufend ergänzt werden. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein für Sie unverbindliches Angebot.

  • Dokumentationspflicht - Arbeitssicherheit

    Die Umsetzung von Arbeitssicherheit im Unternehmen ist eine gesetzliche Pflicht, ab dem ersten Beschäftigten. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) und weiteren gesetzlichen Verordnungen wieder. 


    Als Nachweis zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften dient eine vom Unternehmer zu erstellende Dokumentation. Diese umfasst zum Beispiel: Die Aufstellung einer Arbeitsschutzorganisation, die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, die Durchführung von Unterweisungen, die Erstellung von Betriebsanweisungen, die Wirksamkeitskontrolle Ihrer Maßnahmen im Arbeitsschutz und einiges mehr.


    Bei fehlender Umsetzung der Gesetze und Vorschriften im Arbeitsschutz, drohen dem Unternehmer Geldstrafen oder die  zeitweise Stilllegung seiner Tätigkeiten im Unternehmen. Die für die Kontrolle zuständigen Behörden sind die Berufsgenossenschaften als Berater und das Amt für Arbeitsschutz als Kontrollinstanz.


  • Rechtsgrundlage - Unternehmerpflichten

    Die Unternehmerpflichten werden detailliert durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) abgebildet.

    Der Unternehmer hat unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Beschäftigten unter anderem folgende Pflichten zu erfüllen:


    • Arbeitsschutzorganisation aufbauen

    • Führungsstrukturen aufbauen

    • Tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilungen erstellen


    • Maßnahmen zur Gefahrenminimierung treffen

    • Unterweisungen mit den Beschäftigten durchführen

    • Betriebsanweisungen erstellen und die Beschäftigten anhand dieser unterweisen


    • Mitwirkungspflichten der Beschäftigten sicherstellen

    • Notfallpläne für den Ereignisfall vorhalten und üben

    • Wirksamkeitskontrollen der getroffenen Maßnahmen durchführen


    • und einiges mehr. (Arbeitsschutzgesetz)


    Des Weiteren müssen alle Planungen, Maßnahmen und operativen Tätigkeiten im Bereich der Arbeitssicherheit dokumentiert und diese den Behörden, auf Verlangen vorlegt werden können.


  • Ihr Nutzen - unsere Leistungen

    In Absprache mit Ihnen werden die Unternehmerpflichten von uns selbstständig geplant, aufgebaut, dokumentiert und im Betrieb umgesetzt. Dabei werden alle Prozesse im Arbeitsschutz von uns betrachtet und dokumentiert.


    Die Dokumentationen unserer Leistungen werden strukturiert in einem von uns erstellten Arbeitssicherheitsordner abgelegt. So haben Sie, die Führungskräfte und im Bedarfsfall die Vertreter der Behörden immer einen Überblick über den aktuellen Stand im Arbeitsschutz.


    Wir haben den Arbeitsschutz in folgende Hauptprozesse unterteilt:


    • Arbeitsschutzorganisation

    • Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz

    • Betriebsanweisungen


    • Unterweisungen

    • Unfallbearbeitung

    • ASA-Sitzungen bei >20 Beschäftigten

         

    • Gefahrstoffe

    • Brandschutz

    • Ersthelfer

    • Prüfpflichten

    • Betriebliche Aus- und Weiterbildung

         

    • Kommunikation



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