In Deutschland besteht keine generelle Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten.
Jedoch haben die Bundesländer in ihrem jeweiligen Baurecht die Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten verankert.
Dies trifft insbesondere bei Industriebauten, Verkaufsstätten und Krankenhäuser zu, da aufgrund der hohen Personenzahl in diesen Gebäuden mit erhöhten Gefahren zu rechnen ist. Zudem kann die zuständige Baubehörde bei Sonderbauten einen Brandschutzbeauftragten fordern.
Des Weiteren fordern auch Versicherungsgesellschaften die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ein. Dieses kann gegebenenfalls mit einem Prämienvorteil honoriert werden.
Die Beauftragung des Brandschutzbeauftragten wird zwischen dem Unternehmer, unter Nennung des Zuständigkeitsbereiches, einer Aufgabenbeschreibung und dem veranschlagten Zeitbedarf in schriftlicher Form, mit dem Brandschutzbeauftragten getroffen.
Aus den folgenden Leistungen ergeben sich sicherheitstechnische und kostentechnische Vorteile für Ihre Unternehmen:
• Vergünstigungen bei Ihren Versicherungsprämien
• Entlastung Ihrer Führungskräfte um die Aufgaben im betrieblichen Brandschutz
• Nach Abschluss des betriebsbezogenen, umsichtigen und konsequenten Prozesses entsteht Vertrauen.