Brandschutz

Brandschutz

Brandschutzmanager, Brandschutzbeauftragter

In einigen Fällen schreiben Kommunen, Feuerversicherungen und Gesetze vor, dass Betriebe über einen Brandschutzmanager oder Brandschutzbeauftragten verfügen müssen.
Es bleibt dem Unternehmer überlassen, zu entscheiden, ob es für das Unternehmen wirtschaftlicher ist, diese Funktion durch einen eigenen oder durch externe Mitarbeiter ausüben zu lassen.
Brandschutzmanager oder Brandschutzbeauftragte beraten und unterstützen den Arbeitgeber in allen Belangen des Brandschutzes. Dabei sind die Tätigkeiten dieser Fachkräfte umfassend, damit ein wirksamer Brandschutz gewährleistet ist. Der Fokus liegt auf den vorbeugenden Brandschutz und der Gefahrenanalyse. Vom Erstellen der Brandrisikoanalyse bis zur Kontrolle der Fluchtwege und der Erfassung aller betrieblichen Brandgefahren übernehmen Brandschutzbeauftragte oder Brandschutzmanager verschiedene Aufgaben. Zu den Tätigkeiten gehören auch die Unterweisung und die innerbetriebliche Ausbildung im Brandschutz sowie das Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen.
Auf Wunsch übernehmen wir die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten und organisieren mit Ihnen den betrieblichen Brandschutz.


Bei Interesse klicken Sie bitte auf Kontakt und teilen uns Ihre Wünsche mit.

  • Rechtsgrundlage - Brandschutzbeauftragter

    In Deutschland besteht keine generelle Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten.

    Jedoch haben die Bundesländer in ihrem jeweiligen Baurecht die Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten verankert.

    Dies trifft insbesondere bei Industriebauten, Verkaufsstätten und Krankenhäuser zu, da aufgrund der hohen Personenzahl in diesen Gebäuden mit erhöhten Gefahren zu rechnen ist. Zudem kann die zuständige Baubehörde bei Sonderbauten einen Brandschutzbeauftragten fordern.

    Des Weiteren fordern auch Versicherungsgesellschaften die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ein. Dieses kann gegebenenfalls mit einem Prämienvorteil honoriert werden.


    Die Beauftragung des Brandschutzbeauftragten wird zwischen dem Unternehmer, unter Nennung des Zuständigkeitsbereiches, einer Aufgabenbeschreibung und dem veranschlagten Zeitbedarf in schriftlicher Form, mit dem Brandschutzbeauftragten getroffen.


  • Ihre Vorteile - unsere Leistungen

    Aus den folgenden Leistungen ergeben sich sicherheitstechnische und kostentechnische Vorteile für Ihre Unternehmen:

    • Vergünstigungen bei Ihren Versicherungsprämien

    • Entlastung Ihrer Führungskräfte um die Aufgaben im betrieblichen Brandschutz

    • Nach Abschluss des betriebsbezogenen, umsichtigen und konsequenten Prozesses entsteht Vertrauen.



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