Die Kranausbildung für Kranführer ist in der DGUV geregelt.
Diese besagt, dass eine Ausbildung von einem zugelassenen Ausbilder für Kranführer mit theoretischer und praktischer Prüfung abgenommen werden muss.
Denn auch beim Kranführen gibt es viele wichtige Punkte, die beachtet werden müssen. Kranführer sind verantwortlich für das Bedienen, Fahren, Warten und Pflegen von Kranen.
Je nach Art des Kranes sind sie in unterschiedlichen Bereichen tätig: in Produktionsstätten vor allem in der Eisen- und Stahlindustrie, in Hallen, auf Lagerplätzen, in Häfen oder auf Bahnhöfen. Im Einsatz auf Baustellen transportieren sie Baumaterialien, Baustoffe, Fertigteile und Ähnliches mit dem Ziel des rationellen Arbeitsablaufes.
Arbeitssicherheit Strothmeier informiert:
Kranarten sind:
Turmdrehkrane Ober/Unterdreher
Schienenlaufkatze-Deckenkran
Brückenkran
Regalbedienkran
Schwenkarm-Derrickkran
Portalkran
Containerkran
Auslegerkran
LKW-Ladekran
Abschleppkran
Autokran
Achtung Wichtig: Mit dem Erwerb eines Fahrausweises für Krane sind Sie nicht berechtigt alle aufgeführten Hebezeuge zu bedienen, wenn Sie hierfür keine nachweisbare Zusatzausbildung und ausführliche praktische Unterweisung auf den oben genannten Kranarten erhalten haben.
Beispiel: Einen Flugzeugpiloten händigt man auch nicht zusätzlich einen Hubschrauberpilotenschein aus.
Die Ausbildung zum Turmdrehkran,- oder Autokranführer bieten wir nicht aus.
Profitieren Sie von individuellen und zeitnahen Terminen der Inhouse Kranführerschulung direkt in Ihrem Betrieb.
Ihr komfortabler Weg um Ihre Mitarbeiter direkt an Ihrem Arbeitsort zu schulen.
Sie erhalten mit uns eine umfassende Ausbildung. Sie müssen lediglich einen Raum mit Beamer (TV Gerät), Sitz- und Schreibgelegenheiten sowie den zur Ausbildung benötigten Firmenkran (die Kranart für die geschult werden soll) inklusive Gitterboxen stellen.
Die Teilnehmer benötigen nur Sicherheitsschuhe, Warnweste, Personalausweis und ein Passfoto.
Bei erfolgreicher Beendigung der Prüfungen erhält jeder Teilnehmer einen Bedienerausweis.
Zusätzlich wird ein Zertifikat über die bestandene Prüfung ausgehändigt.
Nach der Ausbildung zum Kranführer stehen wir Ihnen zudem gerne weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung.
Teilnehmeranforderungen für eine Kranschulung:
- mindestens 18 Jahre alt
- körperlich und geistig geeignet
- gute Deutschkenntnisse
Die hohe Zahl der Arbeitsunfälle mit Kranen zeigt, dass es sich lohnt, regelmäßig an den eigenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu arbeiten und die jährlichen Unterweisungen ernst zu nehmen. Die vorgeschriebene jährliche Unterweisung zum Kranschein dient der Gefahrenvorbeugung und hilft Ihnen Ihre Kenntnisse zu geltenden Vorschriften zu vertiefen und auf den neuesten Stand zu bringen. Sie schützen Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber zur Prävention.
In unserem jährlichen Auffrischungskurs für ausgebildete Kranführer können Sie Ihre Kenntnisse auf den neuesten Stand bringen. Jährliche Unterweisungen sind für alle Fahrer von Flurförderzeugen nach DGUV 1 vorgeschrieben und verpflichtend.
Warum wird für den Kranführer die jährliche Unterweisung vorgeschrieben?
Die jährliche Unterweisung für den Kranschein wurde eingeführt, weil vor allem die "erfahrenen" Kranführer in den schlimmsten Unfällen verwickelt sind. Aus Routine und vermeintlicher Beherrschung werden möglichen Gefahren keine Beachtung gewidmet. Wir bringen Sie auf den aktuellsten Stand bei der jährlichen Unterweisung.
Ab 3 Teilnehmern sind Inhouse Schulungen für jährliche Unterweisungen direkt in Ihrer Firma mit individuellen Terminen möglich. Sie müssen lediglich einen Raum mit Beamer (TV Gerät), Sitz- und Schreibgelegenheiten stellen.
Dauer der Schulung: 3 Stunden
Der Teilnehmer erhält ein Zertifikat sowie einen Eintrag in den Fahrausweis.